Pauschale
5. Mai 2008 05:45

Bereits nach kurzer pauschaler Betrachtung der wirtschaftspolitischen Szene in diesem Land kommt man zu dem ebenfalls pauschalen Urteil, dass Politiker, pauschal gesehen, neben ihrem stark verkümmerten Gewissen auch ein extrem leistungsunfähiges Kurzzeitgedächtnis haben, dies aber mit einem verkleinerten Skrupelfaktor spielend kompensieren können und sich im Zusammenspiel mit anderen berufsspezifischen Unfähigkeiten als wahre Weltmeister beim “in die eigene Tasche lügen” und Verbiegen von Wahrheiten erweisen.
Beste Beispiele sind neben der Rentenreform, der Gesundheitsreform und der Arbeitsmarktreform auch die Steuerreform und last bust not least natürlich die damit unmittelbar zusammenhängende Konsolidierung der Staatsfinanzen.
Natürlich werden die oben erwähnten Politiker und ihre interessenverbandelten Nebelwerferkumpane aus der Wirtschaft nicht müde die gesamte Maßnahme zur nachhaltigen Beraubung breiter Bevölkerungsschichten wort- und phrasenreich zu begründen und gegen Mit- und Andersdenkende mit geradezu missionarischer Diffamierung zu verteidigen.
Dies gilt nicht nur für den ständigen Abbau von Bürgerrechten und die zunehmende Präventivbespitzelung zur Wahrung innerstaatlicher Sicherheit, sondern auch für die gezielte Ausbeutung der Arbeitnehmerschaft auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen und militärischen Großmacht.
Leider verliert der “gemeine Bürger” meist der Blick auf “dat jroße Janze” und die dahintersteckenden Lobbyisten und globalen Taschenspieler. So beschäftigt sich der kurzzeitdenkende “Otto Normalverbraucher” und “Petra Mustermann” lieber mit den täglichen Show-Einlagen und den Selbstbeweihräucherungen der in mehrjährigen Legislaturperioden denkenden Volksvertreter und Politclowns mit ihren von Wirtschaft und Forschung gesponserten Sketchen, Werbesprüchen und Zitaten.
Besonders unterhaltsam gestaltet sich mal wieder das Kasperle- und Affentheater um die im Volksmund “Pendlerpauschale” genannte “Entfernungspauschale” mit der im deutschen Steuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte berücksichtigt wurden um die Steuerlast des einzelnen Bürgers nach dem “Leistungsfähigkeitsprinzip” zu berechnen und dem Grundsatz der “Gleichbehandlung” der Steuerpflichtigen (Unternehmern, Selbstständige und Arbeitnehmer) gem. §3 Grundgesetz Rechnung zu tragen.
Sie erinnern sich sicher noch, dass sich der Verdauungstrakt des Merkelschen Gruselkabinetts mitsamt dem ganzen Bundestagswurmfortsatz (med. Appendix Reformis / vulg. Blinddarm) im Jahr 2007 stattdessen lieber dazu entschied der “beschissenen” Haushaltslage des Bundes Rechnung zu tragen und angesichts leerer Kassen und eines gigantischen und selbstverschuldeten Schuldenberges zur weiteren Finanzierung ihrer exzessiver Staatsausgaben rigide Steuermehreinnahmen beschloss.
Man musste sich wirklich schon damals fragen, ob sich die Mehrheit des Deutschen Bundestages wirklich nur aus purer Existenzangst an der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Beraubung des Volkes beteiligte oder sich lediglich zur Wahrung der eigene Pfründe und der verinnerlichten eigenen Sicherheit nur schon mal sicherheitshalber von der desolaten Entwicklung der “arbeitenden Klasse” im Lande abkoppeln wollte.
Im Ergebnis ist es für die Betroffenen eigentlich völlig gleichgültig und für die Täter ebenfalls, denn mitgegangen wird auch mitgehangen heißen. Es ist nur eine Frage der Zeit und am Tag der Abrechnung wird es auch für die Farbe des Parteibuches keinerlei mildernde Umstände geben.
So wurde mit Beginn des Jahres 2007 der § 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, bei gleichzeitiger Streichung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, geändert und die seit dem Jahr 1975 geltende und danach mehrfach modifizierte steuerliche Abzugsfähigkeit der “Fahrtkosten zur Arbeitstätte” gehörte fortan (weitgehendst) der Geschichte an.
Etwa 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr spült seitdem diese kleine Modifikation in die Staatskasse und gibt dem Obersteuerprimaten Steinbrück die Möglichkeit sich ob seines erfolgreichen “Sparkurses” mehrfach täglich medienwirksam auf die Brust zu trommeln.
Trotz der steinbrückschen Showeinlagen reißt aber die Diskussion und der zunehmende Streit um die Streichung der „Pendlerpauschale“ für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte bei Verwendung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel nicht ab. Dies liegt nicht nur daran, dass die Fahrten zur Arbeitstelle mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW weiterhin als “geldwerter Vorteil” mit 0,03% vom Listenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuert werden müssen, sondern auch daran, dass die fast vollständige Streichung der “Pendlerpauschale” und die damit verbundene steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Fahrtkosten zur Arbeit im Rahmen der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen gegen das “Prinzip zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit” verstößt.
Dieser Ansicht sind nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer und Steuerzahler sondern zwischenzeitlich auch der Bundesfinanzhof (BFH), der bereits im August 2007 ernste Zweifel daran hatte, “ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist“,
denn offensichtlich sei, dass die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte beruflich veranlasst und zur Erwerbsicherung unvermeidlich sind, denn “wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitstelle begibt, so verdiene er auch nichts” was zu besteuern wäre.
Damit kommt der Bundesfinanzhof in einem seiner helleren Momente zu der Erkenntnis, dass Fahrtkosten zur Arbeit primär bei “mobilen” Arbeitnehmern in direktem Zusammenhang mit der Ausübung einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit stehen, dagegen bei Menschen ohne Arbeit und Heimarbeitern wohl weniger relevant sind.
Erwartungsgemäß pampig reagierte daher der abgewatschte Bundesfinanzminister Steinbrück und bezweifelte reflexartig nicht nur die Rechtsauffassung der Richter des Bundesfinanzhofs sondern auch die “Finanzierbarkeit” eines verfassungskonformen Steuerrechts.
Sollte sich das zu einer Grundsatzentscheidung angerufene Bundesverfassungsgericht (BVG) demnächst auch der Meinung des BFH anschließen, sollte dennoch kein Berufspendler “triumphieren”, denn -so Steinbrück- “es werde sicher eine andere Lösung geben, die nicht zu Lasten des Bundeshaushaltes gehen werde“.
Auf gut Deutsch ist das eigentlich nichts anderes als das Versprechen den steuerzahlenden “Pendlern” das Geld auf andere Art und Weise aus der Tasche zu ziehen.
Daher ist seitens der Betroffenen im Zusammenhang mit der “Pendlerpauschale” ein besonderes Augenmerk auf die zunehmende Verwendung der Worte “Subvention” in Einheit mit “Vereinfachung des (komplizierten) Steuerrechts” zu richten, denn solange der Zweck die Mittel im Sinne der Sache heiligt und für die Täter weder erzieherische noch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind, spielt es für politische Schwellen- und Serientäter auch keine Rolle ob die staatlicherseits benötigten Steuermehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro nun unterschlagen, gestohlen oder geraubt werden müssen.
Hauptsache ist doch, dass die Staatskasse stimmt.
Im übertragenen Sinne könnte nun der juristische Laie und der lange Zeit gutgläubige Bürger den Eindruck gewinnen, dass sich die politisch Verantwortlichen durch ihre Handlungsweise auf die gleiche Entwicklungsstufe stellen wie gewöhnliche Kriminelle oder organisierte Verbrechen.
Aber so pauschal sollte man (noch) nicht urteilen, denn man würde damit den ganzen Berufsstand dieser äußerst ehrenwerten Gesellschaft verurteilen.
Doch tatenlos bis zur nächsten, bereits angekündigten Straftat zuwarten, muss man selbst als potentielles Opfer nun wirklich auch nicht.
Zumindest werden sich die Berufspendler bei der nächsten Wahl an die Finger derer erinnern, die ihnen mit einer Gesetzgebung nach Haushaltslage und billigen Taschenspielertricks das dringend selbst benötigte Geld aus der Tasche gezogen haben. Diese Erkenntnis scheint sich derzeit auch in der bayerischen Christlich Sozialen Union breit zu machen.
Zusammen mit den unmissionierbaren Rauchern, langzeitig Arbeitslosen, dauerhaft Mindestentlohnten, armutsbedrohten Rentner und reformgeschädigten Zwangsmitgliedern der staatlichen “Transferleistungssysteme” werden sich in 2009 ganz sicher erkleckliche Mehrheiten zur Veränderung der bestehenden politischen Landschaft bilden lassen.
Es muss ja nicht gleich die”Machtergreifung” durch den Souverän selbst sein oder gar die “Machtübergabe” an die Linken und/oder die Rechten erfolgen.
Pauschal gesehen würde die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung in Tateinheit mit der Amtshaftung vollkommen ausreichen um die schlimmsten Ganoven dauerhaft in die Wüste zu schicken.
Natürlich erst, nachdem man sie ausgiebig und in aller Öffentlichkeit gefeuert, geteert, gefedert und gesteinigt hat.

(c) Copyright Machopan - Alle Rechte vorbehalten
Wobei “



